Roboro S.à r.l.
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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Roboro S.à r.l. Januar 2024

Einleitung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge, die Sie als Kunde mit uns, der Roboro S.à r.l., abschließen. Durch die Auftragserteilung erkennen Sie diese Bedingungen an, die für die gesamte Dauer unserer Zusammenarbeit Bestand haben. Bitte berücksichtigen Sie, dass Abweichungen, Zusicherungen, Nebenabreden sowie Vertragsänderungen ausschließlich in schriftlicher Form ihre Gültigkeit besitzen. Diese AGBs beziehen sich auf alle von uns erbrachten Leistungen insbesondere im Bereich Webdesign und Printmedien.

§1 Geltungsbereich unserer AGBs

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen und sind mit der Annahme des Auftrags durch uns für alle zukünftigen Geschäfte vereinbart. Andere AGBs werden nicht anerkannt. Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wir behalten uns vor diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern. Mit dem Inkrafttreten dieser Bedingungen verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und an unsere Preiskalkulationen halten wir uns für einen Zeitraum von maximal einem Monat nach Auftragserteilung, falls im Angebot nicht anders aufgeführt. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und nur nach Maßgabe ihres Inhalts zustande. Mitgeteilte Angebotspreise werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrags zur Vertragsgrundlage.

§3 Auftragsgegenstand und -umfang

Der Auftragsgegenstand ist die im Vertrag vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Daten, die von Dritten oder vom Auftraggeber bereitgestellt werden, überprüfen wir lediglich auf Plausibilität. Sofern nicht anders vereinbart, dürfen wir zur Auftragserfüllung sachkundige Subunternehmer heranziehen.

§4 Änderungen des Leistungsumfangs

Mündliche Abmachungen, Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für zusätzliche Dienstleistungen, die vom Auftraggeber in Auftrag gegeben wurden, berechnen wir eine angemessene Vergütung gemäß unserem Stundenlohn bzw. unserer jeweils gültigen Preisliste. Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden, sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Auftraggeber weiter zu berechnen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Fracht und ohne Nachlässe exklusive der gesetzlichen TVA.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach besten Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere muss der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder relevanten Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Der Auftraggeber bevollmächtigt uns Verträge über Leistungen, die wir selbst von Dritten beziehen, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Der Auftraggeber hat auf unsere Aufforderung hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen. Insbesondere bei der Druck- oder Produktbestellungen muss der Auftraggeber die finale Version zum Druck freigeben. Sollte er dies im genannten zeitlichen Projektrahmen versäumen, kann die Roboro S.à r.l. nicht für die verspätete Lieferung und / oder die eigene Leistung haftbar gemacht werden.

§6 Leistungen und Leistungsverzug

Wir sind berechtigt, unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Bei Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §13 (Haftungsausschluss). Bei schuldhafter Überschreitung einer Vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für unsere Dienstleistungen wird entweder nach dem für die Tätigkeit aufgewendeten Zeitaufwand berechnet oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, haben wir zusätzlich zur Honorarforderung Anspruch auf Erstattung der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Erfolgt die Abrechnung nach Zeithonorar, so sind wir berichtigt in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie Nachbearbeitungen und Nebenleistungen berechnen wir nach Aufwand zu unserem jeweils aktuellen Stundensatz separat. Unsere Preise verstehen sich rein netto in EURO zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer.
Roboro S.à r.l. ist berechtigt bei hohen Produktionskosten von z. B. Druckerzeugnissen, Werbemitteln, Webseiten etc. beim Auftraggeber Vorkasse zu verlangen. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Alle geleisteten Dienstleistungen und/oder bestellten Produkte, insbesondere extern erstellte Produkte wie z.B. fertige Druckprodukte durch eine Druckerei, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, unser Eigentum. Bis dahin behalten wir uns das Recht vor, die geleisteten Produkte, bei ausbleibender oder nicht Zahlung, vollständig zurück zu fordern. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges, Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen. Hier trägt der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens.
Alle im Vorfeld erstellten Kostenkalkulationen sowie nach Leistung erbrachten zu berechnenden Kosten basieren auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und im Vertrag aufgeführten Indexwert. Bei einer Erhöhung des Index werden die Entgelte automatisch angepasst, indem sie mit dem Verhältnis des neuen Indexwertes zum ursprünglichen Indexwert berechnet werden. Die angepasste Vergütung wird ab dem nächsten Abrechnungszeitraum fällig.

§8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Roboro S.à r.l. behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§9 Schutz des geistigen Eigentums

Sofern Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, zeitlich und örtlich begrenzte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, sofern im Vertrag oder in der Schlussrechnung nichts Abweichendes vereinbart ist. Darin eingeschlossen sind alle Arbeiten wie z.b. auch Vorentwürfe bei Ausschreibungen oder Kundenanfragen, auch wenn Roboro S.à r.l. den daraus folgenden Gesamtauftrag nicht erhalten sollte. Roboro S.à r.l.. behält sich das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden.

§10 Farben und Bildmuster/Abbildungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner usw.) abweichen können. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Proof zu bestellen.

§11 Urheber- und Markenrechte

Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüche wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

§12 Gewährleistung

Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Bei berechtigten, durch uns zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der Mängel verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels werden wir nach unserem Ermessen kostenlose Nachbesserung erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, die finalen Druckdaten genau und sorgfältig zu Prüfen und danach freizugeben. Es besteht seitens des Auftraggebers, nach der Druckfreigabe, keinerlei Anspruch an Roboro S.à r.l. auf Schadensersatz oder Neudruck für auftretende Rechtschreibe-, Grafik- sowie Sinnfehler oder ähnliches.

§13 Haftungsausschluss

Wir haften für Verletzungen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Insoweit wir Leistung, die wir an unsere Auftraggeber weitergeben, selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.

§14 Haftung – Kundendaten / Kundenwebsite

Die Roboro S.à r.l. kann nicht für zu erstellenden, fertig erstellte, veröffentlichte oder freigegebene Produkte des Auftraggebers haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber ist in der Pflicht zu prüfen, aktualisieren und zu erneuern. So haftet die Roboro S.à r.l. grundsätzlich nicht für z. B. Websites der Auftraggeber. Der Auftraggeber selbst haftet für die veröffentlichten Inhalte auf dessen Website und ist damit auch Verantwortlich für fehlerhafte oder fehlende Angaben wie z. B. eine rechtlich korrekte Datenschutzerklärung- und/oder Impressums-Seite.

§15 Datenschutz und Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die wir im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass wir von ihm übermittelte Daten auf unbestimmte Zeit speichern & archivieren. Der Auftraggeber wird hiermit darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der Roboro S.à r.l.

§17 Salvatorische

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der nichtigen Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.